Frankfurt/Main - Das Bankgeheimnis sollte aus Sicht des neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofs (BFH), Wolfgang Spindler, nicht länger gegenüber den Finanzämtern gelten. «Ein Bankgeheimnis darf es gegenüber dem Fiskus nicht geben. Wie sonst soll er gerecht besteuern?», sagte der oberste Finanzrichter der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung».
Die Debatte um das Bankgeheimnis basiere auf einem weit verbreiteten Vorurteil, sagte der BFH-Präsident, der seit 1. Juni im Amt ist. «Das Bankgeheimnis wurde eingeführt, um die Bankdaten der Bürger und Unternehmen vor Dritten, also etwa dem Nachbarn oder einer Konkurrenzfirma zu schützen, nicht aber vor dem Fiskus.»
Vor diesem Hintergrund sei auch der viel kritisierte automatische Abruf von Kontodaten durch die Finanzämter, der seit 1. April möglich ist, legitim, meinte Spindler. Schließlich habe sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Spekulationssteuer schärfere Kontrollen gefordert.
Im Ausland, etwa in Amerika oder Skandinavien, würden die Kontostände dem Finanzamt gemeldet und die Steuerlast jedes Bürgers teilweise sogar veröffentlicht. Niemand störe sich daran, unterstrich Spindler.
In der Diskussion um eine Steuerreform sagte Spindler, das System müsse vereinfacht werden, sollte aber aus sozialen Gründen auf einen einheitlichen Steuersatz, wie ihn etwa das Modell des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof vorsieht, verzichten. Das bestehende Steuersystem dürfe aus Gründen der Praktikabilität nicht komplett aufgegeben werden, betonte der Gerichtspräsident der Zeitung zufolge weiter. Manche Reformvorschläge seien schon zu radikal.
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