Berlin – Datenschützer, Bürgerrechtler und Medienverbände laufen Sturm gegen das geplante Bundesgesetz zur massenhaften Speicherung von Telekommunikationsdaten. „Eine derart weit reichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von 27 Verbänden.
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll eine seit Mai geltende EU-Richtlinie umsetzen. Telekommunikationsunternehmen wären demnach ab dem 15. September verpflichtet, Milliarden von Kundendaten sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Zur besseren Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internets nachvollziehbar werden.
Die Verbände monierten, eine solche Vorratsdatenspeicherung ohne jeden Verdacht einer Straftat höhle die Geheimhaltungsinteressen von Anwälten, Ärzten sowie Seelsorgern aus und untergrabe den Schutz journalistischer Quellen. Die enormen Kosten müssten die Telekommunikationsunternehmen tragen, was Preiserhöhungen nach sich ziehen könnte.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Humanistische Union, der Bundesverband der Zeitungsverleger, die Neue Richtervereinigung sowie der Chaos Computer Club und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz.
„Würde Privatsphäre Unschuldiger gefährden“
Die Verbände erklärten, die gegenwärtigen Regelungen reichten im wesentlichen aus. Es sei nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. „Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen“, hieß es.
Die Unterzeichner erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. „Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren“, hieß es abschließend.
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, der Referentenentwurf sei verfassungsgemäß und werde voraussichtlich im April im Bundeskabinett beraten. Das In-Kraft-Treten sei bislang für den 15. September geplant.
http://www.bfdi.bund.de/
http://www.humanistische-union.de/
http://www.bmj.bund.de/
(AP)
Versicherung
Telefontarife


