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Ein neues Pickerl für freie Fahrt in Umweltzonen

Nicht alle Fahrzeuge werden eine Feinstaubplakette bekommen – Drei verschiedene Farben und Schadstoffklassen

Daniel Rademacher
AP
27.02.2007

Die Fahrzeugplaketten der Schadstoffgruppen 2 (rot), 3 (gelb) und 4 (grün), gezeigt von der DEKRA am Montag, 26 .Februar in Stuttgart. Ab 1.Juli 2007 dürfen nur noch Autos mit diesen Plaketten in das Stadtgebiet Stuttgart fahren, um so die Feinstaubbelastung zu reduzieren. (AP Photos/Thomas Kienzle)

Frankfurt/Main – Auf Windschutzscheiben wird hier zu Lande bald ein neues Pickerl kleben: Am 1. März tritt die Feinstaubplaketten-Verordnung in Kraft. In besonders gekennzeichneten Umweltzonen ist das Fahren dann nur mit der neuen Feinstaubplakette erlaubt. Ein neues Verkehrsschild weist die von den Kommunen erst noch einzurichtenden Zonen gesondert aus. Auf einem Zusatzschild sind zudem die Plaketten – rot, gelb oder grün – abgebildet, die die Fahrt in einem solchen Bereich trotzdem erlauben.

Welches Fahrzeug welche Plakette bekommt, richtet sich nach der Schadstoffklasse. Als Faustformel gilt: Je geringer die Feinstaubemission, desto höher (und besser) ist die Schadstoffgruppe. Grundsätzlich gilt die Verordnung für alle Pkw und Nutzfahrzeuge – unabhängig von der Antriebsart, also auch für Autogasfahrzeuge. Selbst im Ausland zugelassene Wagen benötigen eine Plakette, um in einer Umweltzone fahren zu dürfen.

Ausgenommen sind lediglich mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Mofas, Motorräder sowie die drei- oder vierrädrigen Spaßfahrzeuge mit Namen Trike und Quad.

Für die Zuordnung in eine Schadstoffklasse ist der Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren entscheidend. Bei Papieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt worden sind, findet man diese Angabe im Feld „Schlüsselnummern zu 1“ an der 5. und 6. Stelle. Bei jüngeren Dokumenten ist der Schlüssel in der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 enthalten.

Kein Pickerl bekommen Pkw der Gruppe 1 ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach Euronorm 1 oder schlechter sowie Lkw nach Euronorm 1 und schlechter. Der TÜV Süd schätzt den Anteil der Fahrzeuge, die leer ausgehen dürften, auf 15 Prozent des gesamten Bestands in Deutschland. Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit dem geringsten Partikelausstoß, also solche mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen.

In weiteren Stufen werden die gelbe und die rote Plakette für Dieselfahrzeuge zugeteilt. Nach Einschätzung der Prüfgesellschaft Dekra kann eine Nachrüstung von Partikelfiltern beim Diesel zu einer besseren Einstufung führen.

Ausgestellt werden die Plaketten, die je nach Region zwischen fünf und zehn Euro kosten werden, künftig von den Zulassungsbehörden und solchen Stellen, die eine Abgasuntersuchung (AU) durchführen dürfen.

Eine Pflicht zum Kauf der Plakette besteht nicht. Allerdings wäre die Umweltzone für einen Wagen ohne Aufkleber tabu. Ein Verstoß kann laut Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Die Dekra-Fachleute weisen auch darauf hin, dass nicht nur der Durchgangsverkehr in einer Umweltzone von der Plakettenpflicht betroffen sind, sondern auch die Anwohner. Dagegen gibt es Ausnahmen für Wagen, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden.

Autobesitzer können Gruppierung im Internet prüfen

Für das Ausstellen benötigt der Prüfer lediglich die Fahrzeugpapiere im Original, das Auto muss nicht eigens vorgeführt werden. Außerdem gilt die Plakette solange, bis das Auto ein neues Kennzeichen – etwa nach einem Umzug oder Verkauf – bekommt. Wer seinen Diesel zum Beispiel mit einem Dieselrußfilter nachgerüstet hat, sollte sich nach Möglichkeit auch rasch eine bessere Plakette zuteilen lassen.

Im Internet können sich Autobesitzer bereits im Vorfeld darüber informieren, welche Plakette voraussichtlich erteilt wird. So bieten etwa GTÜ und Dekra entsprechende Portale an, bei denen lediglich die Angaben aus den Fahrzeugpapieren eingegeben werden müssen. Im ungünstigsten Fall erscheint dann der Hinweis, dass für das betreffende Fahrzeug keine Plakette erhältlich ist.

http://feinstaub.gtue.de

http://www.dekra.de

http://www.tuev-sued.de

 

(AP)

 

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