Frankfurt/Main – Beim Umgang mit sensiblen Daten wie der Kontonummer ist Vorsicht geboten: Geraten sie in falsche Hände, kann der Schaden am Ende beträchtlich sein. Doch wie kann man sich vor Missbrauch schützen? Nachfolgend die wichtigsten Antworten zum Thema:
- Was sollte man bei dem Verdacht tun, dass Kontodaten in falsche Hände geraten sein könnten?
Die Kontoauszüge sollten darauf hin kontrolliert werden, ob unberechtigt Geld abgebucht wurde, empfiehlt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Falls ja, müsse umgehend bei der eigenen Bank widersprochen werden. Wer erfahre, dass Unbefugte die eigenen Kontodaten nutzen, solle die Verbraucherzentrale oder die Datenschutzbehörde informieren. Denn oft seien viele Tausend Menschen betroffen.
- Wie kann man die eigenen Kontodaten schützen?
„Bei der Preisgabe der privaten Kontoverbindung sollte man absolut zurückhaltend sein, vor allem im Internet oder am Telefon“, rät Weichert. Schließlich sei gerade am Telefon oder im Internet schwer zu überprüfen, mit wem man es tatsächlich zu tun habe.
- Dürfen Unternehmen Daten weitergeben?
Nicht, wenn der Nutzung der Daten zu Werbezwecken widersprochen wird. Das ULD weist darauf hin, dass der Kunde dazu oft im Formular aktiv ein Kreuzchen setzen oder eine Passage streichen müsse. Ansonsten dürfen Unternehmen Namen, Adresse, Berufsbezeichnung und Geburtsjahr auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken nutzen oder an eine dritte Stelle weitergeben. Dies gilt demnach aber nicht für Kontodaten.
- Muss ein Unternehmen Auskunft darüber erteilen, ob und welche Daten es über mich gespeichert hat und was mit ihnen geschieht?
Laut ULD hat jeder das Recht zu erfahren, welche Daten wozu gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Nur in Ausnahmefällen dürfe das Unternehmen die Auskunft verweigern.
- Wie verhalte ich mich am besten bei unerwünschten Telefonanrufen?
Unerbetene Telefonwerbung ist unzulässig. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, den Anrufer zur Löschung gespeicherter Daten aufzufordern und ihm jede weitere Nutzung zu untersagen. Betroffene sollten Namen des Anrufers und des Unternehmens, den Grund des Anrufs, Datum sowie Uhrzeit notieren und die jeweilige Verbraucherzentrale informieren. Generell sollte man bei der Weitergabe der Telefonnummer vorsichtig zu sein und sie beispielsweise nicht bei jedem Gewinnspiel angeben.
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/22192A.pdf (AP)
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