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Regelmäßige Ultraschall-Untersuchungen

ICE-Achsen und Räder sind laut Bahn sicher

Nach den anerkannten Regeln der Technik konstruiert und hergestellt – Uneingeschränkte Betriebssicherheit gegeben

AP
14.08.2008 18:08

Berlin – Die Bahn hat Berichte über angebliche Sicherheitsmängel an Achsen und Rädern von ICE-3-Zügen energisch zurückgewiesen. „Bahnindustrie, Radsatzhersteller und die Deutsche Bahn als Zugbetreiber gehen von einer uneingeschränkten Sicherheit der ICE-Flotte aus“, erklärte Vorstandsmitglied Karl-Friedrich Rausch am Donnerstag in Berlin. Nach schlüssigen Berechnungen, die auch dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vorlägen, „steht die uneingeschränkte Betriebssicherheit der jetzt zusätzlich zu überprüfenden Radsatzwellen für die Züge der DB außerfrage“, erklärte das Unternehmen.

Die Radsatzwellen seien gemäß den zugrundeliegenden europäischen Normen hergestellt und wiesen entsprechend die notwendige Sicherheit im Einsatz im Hochgeschwindigkeitsbereich auf. „Dies ist durch viele Tests belegt“, erklärte die Bahn. Die Radsatzwellen der ICE 3-Fahrzeuge hätten bereits eine Laufleistung von insgesamt mehr als drei Milliarden Kilometern hinter sich, ohne dass im Rahmen der regelmäßigen Ultraschall-Untersuchungen Anzeichen für Rissbildungen festgestellt wurden.

Die Bahn wies darauf hin, dass infolge eines Achsbruchs am 9. Juli 2008 in Köln alle Radsatzwellen der betreffenden Bauart zusätzlichen Ultraschall-Überprüfungen unterzogen wurden. „Alle Untersuchungen waren ohne Befund hinsichtlich eventueller Rissbildungen. Hier handelt es sich also um einen Einzelfall, der noch abschließend geklärt werden muss“, erklärte die Bahn.

Jeder ICE-3 durchläuft 100 Mal die Werkstatt

Jedes ICE 3-Fahrzeug durchläuft laut Bahn allein für präventive Instandhaltungsprozesse circa 100 Mal pro Jahr die Werkstätten. Die Bahn wendet dabei nach eigenen Angaben über eine Million Euro pro Jahr und Fahrzeug für Instandhaltung auf. Obwohl laut Herstellervorgaben die Intervalle von Ultraschall-Überprüfungen für Radsatzwellen bei 480.000 Kilometern lägen, habe die Deutsche Bahn seit der Inbetriebnahme der ICE-3-Flotte die Intervalle auf 300.000 Kilometer festgesetzt.

Rausch zog das Fazit: „Die angeblichen Sicherheitsmängel sind aus Sicht der DB AG und auch aus Sicht der Hersteller der Radsatzwellen nicht gegeben. Die Radsatzwellen sind nach den anerkannten Regeln der Technik konstruiert und hergestellt. Es ist nicht sachgerecht, von einem einzelnen Bruch, dessen Ursachen noch nicht feststehen, vorschnell auf die Unsicherheit aller Achsen zu schließen.“ (AP)

 

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