Frankfurt/Main – Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Dies gilt auch für Azubis, die in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben und über 18 Jahre alt oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat die wichtigsten Information zur BAB im Internet unter arbeitsagentur.de zusammengestellt.
Demnach wird BAB für die Dauer der Ausbildung gezahlt. Wichtig ist, dass die Unterstützung möglichst schnell, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt wird. Denn die Hilfe wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung und nach dem Einkommen des Azubis, außerdem nach dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehe- oder Lebenspartners, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Wer prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zusteht, kann einen Rechner der Arbeitsagentur unter babrechner.arbeitsagentur.de nutzen.
Keine Beihilfe bekommt, wer eine schulische Ausbildung beispielsweise zum Physiotherapeuten absolviert oder schon eine berufliche Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
http://www.arbeitsagentur.de
http://www.babrechner.arbeitsagentur.de (AP)
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