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Väter der Verfassung

Die „befohlene Demokratie“

Vor 60 Jahren trat der Parlamentarische Rat auf Geheiß der Westalliierten zusammen – Grundgesetz statt Verfassung erarbeitet

Claudia Kemmer
AP
28.08.2008

Blick auf die Chiemseeinseln. Vorarbeiten für den Parlamentarischen Rat leisteten im August des Jahres elf Politiker und Sachverständige im Kloster von Herrenchiemsee. (hldg/Pixelio.de)

Berlin – Man nannte sie „die Väter der Verfassung“: Gut drei Jahre nach der Kapitulation von Hitler-Deutschland traten 61 Männer und vier Frauen am 1. September 1948 in Bonn zusammen, um eine demokratische Verfassung für einen westlichen Teilstaat auszuarbeiten. Sie taten dies auf Geheiß der drei Besatzungsmächte, die ihnen zugleich Leitlinien mit auf den Weg gaben. Neun Monate und viele hitzige Sitzungen später legte der Parlamentarische Rat sein Ergebnis vor: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Mit einem Festakt im Zoologischen Museum Alexander Koenig konstituierte sich der Parlamentarische Rat vor 60 Jahren. Zu den 65 Mitgliedern gehörten ehemalige Abgeordnete des Reichstages, Oberbürgermeister, Professoren, Widerstandskämpfer und Gewerkschaftsführer. Was sie einte, war ihre Ablehnung des „Dritten Reiches“. Kaum einer von ihnen hatte in den Jahren des Nationalsozialismus nicht unter Drangsalierung, Denunzierung oder Verfolgung gelitten.

Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates wurden von den elf westdeutschen Landtagen gewählt. 27 Sitze entfielen jeweils auf CDU/CSU und SPD, fünf auf die FDP und je zwei auf die Deutsche Partei, das Zentrum und die KPD. Hinzu kamen fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin. Prägende Persönlichkeiten waren der zum Präsidenten des Rates gewählte ehemalige Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer von der CDU, der später erster Bundeskanzler wurde, und der Jurist Carlo Schmid von der SPD, der zum Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt wurde und dort viele Weichen stellte. Auch der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss von der FDP prägte den Parlamentarischen Rat.

Die Arbeit des Rates kam nicht auf eigene Initiative zustande, weshalb bisweilen von einer „befohlenen Demokratie“ die Rede war: In den „Frankfurter Dokumenten“ vom Juli 1948 hatten die drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder aufgefordert, bis zum 1. September eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Darin bestimmten sie auch die Eckpunkte – wie eine föderalistische Ordnung, eine angemessene Zentralmacht sowie Garantien für individuelle Rechte und Freiheiten. Adenauer legte aber bereits in seiner Eröffnungsansprache erhebliches Selbstbewusstsein an den Tag, in dem er darauf beharrte, dass der Rat im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben „völlig frei und selbstständig“ arbeite.

Vorarbeiten im Kloster

Vorarbeiten für den Parlamentarischen Rat leisteten im August des Jahres elf Politiker und Sachverständige im Kloster von Herrenchiemsee. Der später so genannte Verfassungskonvent verständigte sich bereits auf wichtige Grundprinzipien wie das einer wehrhaften Demokratie, eines neutralen Staatsoberhauptes, einer vom Parlament abhängigen Regierung, einer klaren Gewaltenteilung und einer unabhängigen Rechtsprechung.

Der Rat wurde von Anfang an von Konflikten begleitet. So befürchteten die meisten, mit der Gründung eines westdeutschen Teilstaates die Spaltung des Landes zu zementieren. Um den Charakter des Provisorischen zu unterstreichen, erarbeitete der Rat keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. In seiner Präambel wird ausdrücklich festgehalten, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine Verfassung vom und für das gesamte deutsche Volk beschlossen wird.

Ansonsten orientierten sich die Abgeordneten an der Konsenslinie: Weimar darf sich nicht wiederholen. Verfassungsartikel wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die demokratischen Prinzipien kann niemand, auch nicht der Gesetzgeber mit Zweidrittel-Mehrheit, aushebeln. Als Verfassungsinstitutionen wurden der Bundestag, die Bundesregierung, der Bundespräsident, das Bundesverfassungsgericht und der Bundesrat festgeschrieben. Auch die Parteien wurden erstmals in ihrer Funktion für die politische Willensbildung anerkannt.

DDR tritt Provisorium am 3. Oktober 1990 bei

Die Alliierten griffen mehrfach konkret in die Arbeit des Rates ein, unter anderem weil sie zu viel Zentralgewalt und mangelnden Föderalismus mutmaßten. Die SPD warf den Unionspolitikern unterdessen vor, zu viele Zugeständnisse zu machen und damit „Erfüllungspolitiker der Alliierten“ zu sein. Der Zwist entschärfte sich, nachdem die Siegermächte ihre Zustimmung zu dem Werk signalisiert hatten.

Mit 53 zu zwölf Stimmen nahm der Rat schließlich um fünf vor zwölf am Abend des 8. Mai 1949 das Grundgesetz an – dem Tag der Kapitulation vier Jahre zuvor. Alle Landesparlamente – bis auf Bayern – ratifizierten das Dokument. Allerdings hatte Bayern zuvor klargemacht, dass es das Grundgesetz anerkennen wolle, wenn zwei Drittel der anderen Länder es ratifizierten. Die feierliche Verkündung des Grundgesetzes auf der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich die zwei KPD-Abgeordneten im Rat verweigerten dem Dokument ihre Unterschrift, weil sie die Spaltung Deutschlands ablehnten.

Dem dauerhaften Provisorium Grundgesetz trat die DDR am 3. Oktober 1990 bei. (AP)

 

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