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Hoheitsrechte?

Schaar kritisiert Verkauf von Daten aus kommunalen Melderegistern

AP
03.09.2008

Peter Schaar, oberster Datenschützer Deutschlands hat da mal ein paar Fragen an Bochum und Innenminister Schäuble. (Getty Images)

Essen – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat kritisiert, dass Kommunen mit dem Verkauf persönlicher Daten Einnahmen erzielen. Der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ sagte Schaar, es sei bedenklich, dass Kommunen Meldedaten wie Namen und Adressen an Unternehmen weitergäben. „Ich stehe dem äußerst kritisch gegenüber, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden.“

Schaar will laut „WAZ“ diese Praxis der Kommunen am Donnerstag beim Datenschutz-Gipfel ansprechen, zu dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eingeladen hat. Die Stadt Bochum erzielt so jährlich Einnahmen von rund 220.000 Euro, wie die Zeitung unter Berufung auf einen Stadtsprecher berichtete. Gelsenkirchen nehme pro Jahr etwa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegister-Daten ein.

Schaar forderte ein allgemeines Widerspruchsrecht der Bürger gegen die Weitergabe dieser Daten erhalten. „Derzeit gibt es eine Auskunftssperre nur ausnahmsweise, etwa wenn man bedroht wird. Dies ist völlig unzureichend“, sagte er der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ laut Vorabmeldung. (AP)

 

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