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Massenbetrug im Internet

Zahlreiche Verfahren wegen Betrugs im Internet

Der Wunsch nach Gratiswaren siegt bei vielen Internetsurfern gegen notwendiges gesundes Misstrauen

AP
29.09.2008

Computerspiel (AP Photo/Eckehard Schulz)

Frankfurt/Main – In Deutschland laufen zurzeit zahlreiche Verfahren wegen Betrugs mit kostenpflichtigen Abonnements im Internet. Allein bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main sind mehrere Verfahren gegen rund 25 Webseiten mit etwa 14.000 Geschädigten anhängig, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Doris Möller-Scheu am Montag der AP sagte. Unter anderem wird in einem Verfahrenskomplex gegen 16 Firmen und 23 Beschuldigte ermittelt, darunter ein Inkassounternehmen.

Allein bei diesem Verfahrenskomplex, über den der Hessische Rundfunk zuvor berichtete, sind 8.000 Geschädigte betroffen, wie Möller-Scheu sagte. Bei Durchsuchungen in Deutschland und der Schweiz seien zahlreiche Unterlagen sichergestellt worden. Bei den Ermittlungen gehe es um die Frage, ob bei den Internetangeboten Betrug beziehungsweise bei dem Inkassounternehmen Beihilfe zum Betrug vorliege. Es gehe bei solchen Ermittlungsverfahren um sehr unterschiedliche Seiten, die vermeintlich kostenlos sind und bei denen dann plötzlich Kosten eingefordert würden, etwa über den unbemerkten Abschluss eines Abonnements.

Möller-Scheu nannte als Beispiel ein weiteres Verfahren mit rund 1.000 Geschädigten. Dabei öffnete sich bei einem eigentlich kostenfreien Routenplaner im Internet ein Fenster mit einem Gewinnspiel. Die Geschädigten gaben zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ihre Adressen und persönliche Daten ein und schlossen damit unwissentlich ein Abonnement ab. Zwar wäre dies zu erkennen gewesen, wenn die Geschädigten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hätten. Es werde aber geprüft, ob hier eine Täuschungshandlung im Sinne von Betrug vorliege, sagte Möller-Scheu.

Auch Verbindungen untereinander werden geprüft

Bei den verschiedenen Verfahrenskomplexen wird laut Staatsanwaltschaft auch geprüft, inwieweit die verschiedenen Angebote miteinander zusammenhängen. So gehe man auch der Frage nach, ob das Inkassounternehmen möglicherweise mit dem Internetangebot nachbarschaftspost.com zusammenhängt, sagte Möller-Scheu. Mehrere Verbraucherzentralen hatten vor dem Anbieter gewarnt. Verbraucher waren über Telefonanrufe mit einer Bandansage aufgefordert worden, auf eine Webseite zu gehen, um mit Hilfe einer Codenummer eine Nachricht von einem Nachbarn abfragen zu können. Allerdings wurde den Angaben zufolge mit der Eingabe der Daten ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag abgeschlossen. (AP)

 

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