Berlin – Eine Ehefrau kann die Lebensversicherung ihres Mannes kündigen, wenn sie den Originalversicherungsschein vorlegen kann. Das hat nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ (September-Ausgabe) das Oberlandesgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall hatte die Frau dem Versicherer die Police vorgelegt, die Kapitallebensversicherung des Mannes gekündigt und sich den Rückkaufswert von 5.491,97 Euro auszahlen lassen.
(Aktenzeichen: OLG Bremen 3 U 45/07) (AP)
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